Die Hilflosenentschädigung ist eine vermögensunabhängige Finanzierungshilfe. Sie kann nach einer Wartefrist (mind. 1 Jahr Pflegebedarf) beim WAS Luzern beantragt werden.
Der Krankenversicherer wird direkt von uns über Ihre Pflegestufe informiert. Den entsprechenden Anteil an die Pflegefinanzierung wird dem Krankenversicherer direkt in Rechnung gestellt.
Der Restfinanzierungsbeitrag wird - entsprechend der jeweiligen Pflegestufe - direkt der Herkunftsgemeinde (Schriftendepot) in Rechnung gestellt.
Sind alle finanziellen Mittel erschöpft, kann wirtschaftliche Sozialhilfe beantragt werden. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Wohngemeinde.
Die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung reichen nicht immer aus, um die Lebenshaltungskosten vollständig zu decken. Für solche Fälle gibt es die Ergänzungsleistungen (EL). Für einen Anspruch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Betagtenzentrum Dösselen
Zielacherstrasse 8
6274 Eschenbach
Tel: 041 449 95 00
info@doesselen.ch
Montag bis Freitag
09:00 bis 11:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 17:00 Uhr
Montag bis Sonntag
10:30 bis 11:30 Uhr
13:30 bis 17:00 Uhr